• EuroNet FGM newsletter Juni 2010

  • FORWARD hat an der europäischen Konferenz UNITING Europe and Africa to fight FGM am 25.11.2009 in Den Haag teilgenommen. Diese Konferenz wurde vom niederländischen Gesundheitsministerium durchgeführt. http://www.minvws.nl/toespraken/dmo/2009/speech-uniting-europe-and-africa-to-fight-female-genital-mutilation.asp

  •  


  • FORWARD Germany ist Partnerorganisation im Europäischen Netzwerk
    EuroNet FGM. hier der link www.euronet-fgm.org
  • Wir werden in Deutschland dazu beitragen, dass europäische Verpflichtungen auch bei uns umgesetzt werde.
  • Wir werden unsere Forderungen gegenüber der neuen Bundesregierung zum Ausdruck bringen. Die Bundesregierung muss endlich daran gehen, die europäische Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. März 2009 zur Bekämpfung der Genitalverstümmelung bei Frauen in der Europäischen Union umzusetzen, hier in Deutschland umzusetzen.

    Das Europäische Parlament
    1. verurteilt
    Genitalverstümmelung bei Frauen nachdrücklich als einen Verstoß gegen die fundamentalen Menschenrechte wie auch als eine brutale Verletzung der Unversehrtheit und Persönlichkeit von Frauen und Mädchen und betrachtet sie daher als ein ernstes gesellschaftliches Verbrechen;
    2. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine umfassende Strategie sowie Aktionspläne auszuarbeiten mit dem Ziel, Genitalverstümmelung bei Frauen aus der Europäischen Union zu verbannen und durch die notwendigen Mittel – Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Präventivsysteme, pädagogische und soziale Maßnahmen und vor allem weite Verbreitung von Informationen hinsichtlich
    bestehender Schutzmechanismen für gefährdete Bevölkerungsgruppen – den tatsächlichen und potenziellen Opfern zu ermöglichen, einen wirksamen Schutz in Anspruch zu nehmen;
    3. besteht auf der Notwendigkeit, dass jeder Asylantrag, der von Eltern mit der Begründung gestellt wird, dass sie in ihrem Heimatland bedroht werden, weil sie ihre Zustimmung zur Genitalverstümmelungihrer Tochter verweigert haben, einzeln geprüft und dass gewährleistet werden muss, dass solche Anträge von ausführlichen Nachweisen gestützt werden, die die Qualität des Antrags, die Persönlichkeit und die Glaubwürdigkeit des Asylsuchenden berücksichtigen und belegen, ob die dem Antrag zugrundeliegenden Motive echt sind;
    4. besteht darauf, dass Frauen und Mädchen, die wegen der Gefahr, genital verstümmelt zu werden, in der EU Asyl erhalten, als vorbeugende Maßnahme von den Gesundheitsbehörden und/oder Ärzten regelmäßig untersucht werden sollten, um sie vor der Bedrohung, dass später eine Genitalverstümmelung in der Europäischen Union an ihnen vorgenommen wird, zu schützen; ist der
    Auffassung, dass diese Maßnahme diese Frauen und Mädchen keineswegs diskriminieren würde, sondern ein Weg wäre, der die Gewähr bietet, dass Genitalverstümmelung bei Frauen in der Europäischen Union verboten ist;
    5. fordert, dass diese umfassende Strategie von Bildungsprogrammen sowie durch die Organisation nationaler und internationaler Werbekampagnen flankiert wird;
    6. unterstützt die Initiative von Europol zur Koordinierung einer Begegnung der europäischen Polizeikräfte mit dem Ziel, den Kampf gegen Genitalverstümmelungen zu verstärken, die Fragen im Zusammenhang mit der niedrigen Anzeigenquote und der schwierigen Beschaffung von Beweisen und
    Zeugenaussagen zu behandeln und die Täter wirksam zu bestrafen; fordert zu diesem Zweck die Mitgliedstaaten auf, mögliche zusätzliche Maßnahmen zum Schutz der Opfer zu prüfen, sobald diese in Erscheinung getreten sind;
    7. weist darauf hin, dass die im oben genannten Maputo-Protokoll erwähnten Maßnahmen zur Überwindung schädlicher Praktiken wie Genitalverstümmelung Folgendes umfassen: öffentliche Bewusstseinsbildung durch Information, formale und informale Bildung und Kampagnen, Verbot jeglicher Form der Genitalverstümmelung bei Frauen, einschließlich der Durchführung des Eingriffs
    durch medizinisches Personal, durch Gesetze und Sanktionen, Unterstützung der Betroffenen durch Gesundheitsdienstleistungen, Rechtsbeistand, psychologische Betreuung und Ausbildung und Schutz von Frauen, die potentielle Opfer von schädlichen Praktiken oder anderen Formen von Gewalt,
    Missbrauch oder Intoleranz sind;
    8. ersucht die Mitgliedstaaten, für jedes einzelne Land die Zahl der Frauen, an denen eine Genitalverstümmelung vorgenommen wurde, und die Zahl der Frauen, für die ein solches Risiko besteht, zu beziffern, unter Berücksichtigung der Tatsache, dass für viele Länder noch keine Daten
    vorliegen und auch keine einheitliche Datenerfassung erfolgt;
    9. ruft dazu auf, als Instrument der Beobachtung ein "europäisches Gesundheitsprotokoll" sowie eine einschlägige Datenbank einzuführen, die zu statistischen Zwecken und für gezielte Maßnahmen zur
    Information der betroffenen Migrantengruppen verwendet werden;
    10. ersucht die Mitgliedstaaten, wissenschaftliche Daten zu sammeln, die dazu dienen könnten, die WHO bei ihren Hilfsmaßnahmen zur Abschaffung von Genitalverstümmelungen bei Frauen in Europa und auf allen anderen Kontinenten zu unterstützen;
    11. fordert die Kommission auf, eine Klausel zur Abschaffung der Genitalverstümmelung bei Frauen in ihre Kooperationsverhandlungen und in die Abkommen mit den betroffenen Ländern aufzunehmen;
    12. ruft dazu auf, eine Erfassung bewährter Verfahren auf unterschiedlichen Ebenen und eine Analyse ihrer Auswirkungen (ggf. über die im Rahmen von Daphne III finanzierten Vorhaben und die dabei
    erzielten Ergebnisse) einzuführen und für eine umfassende Verbreitung dieser Daten zu sorgen sowie dabei auf praktische und theoretische Erfahrungswerte von Experten zurückzugreifen;
    13. weist darauf hin, dass nationale Zentren und Einrichtungen eine zentrale Rolle bei der Ermittlung von Opfern und dem Ergreifen von Vorsorgemaßnahmen gegen die Praxis der Genitalverstümmelung bei Frauen spielen;14. fordert, die bestehenden europäischen Netzwerke zur Verhütung schädlicher traditioneller
    Praktiken zu verstärken, indem zum Beispiel Bildungsmaßnahmen für Nichtregierungsorganisationen, regionale gemeinnützige Organisationen und die Akteure vor Ort vorgesehen werden, sowie eine solche Netzwerkbildung zu fördern;
    15. begrüßt die wichtigen Beiträge vieler internationaler und nationaler Nichtregierungsorganisationen, von Forschungsstellen, des Europäischen Netzes für die Verhinderung von Genitalverstümmelungen bei Frauen in Europa und von engagierten Menschen, die dank der Finanzierung u.a. durch Organisationen der Vereinten Nationen und über das Programm Daphne verschiedene Projekte
    entwickeln, die der Bewusstseinsbildung, der Prävention und der Abschaffung der Genitalverstümmelung bei Frauen dienen; ist der Auffassung, dass der Aufbau von Netzen zwischen den Nichtregierungsorganisationen und den Organisationen, die ihre Basis in den einzelnen Gemeinschaften haben, auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene zweifellos von grundlegender Bedeutung für den Erfolg bei der Ausmerzung von Genitalverstümmelungen bei Frauen und beim Austausch von Informationen und Erfahrungen ist;
    16. weist darauf hin, dass Artikel 10 der Richtlinie 2004/83/EG des Rates(8) über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, spezifiziert, dass Genderaspekte
    berücksichtigt werden können, dass diese allein jedoch nicht zur Anwendung von Artikel 10 führen;
    17. ruft sowohl die Europäische Grundrechteagentur als auch das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen dazu auf, über ihre jeweiligen mehrjährlichen und/oder jährlichen Arbeitsprogramme bei der Bekämpfung von Genitalverstümmelungen bei Frauen eine führende Rolle einzunehmen; glaubt, dass diese Agenturen vorrangige Maßnahmen auf dem Gebiet der Forschung
    und/oder der Sensibilisierung durchführen können, die zu einer besseren Kenntnis des Phänomens der Genitalverstümmelungen auf europäischer Ebene führen könnten;
    18. hält es für notwendig, in den betroffenen Ländern Dialogforen zu organisieren, traditionelle Rechtsnormen zu reformieren, Genitalverstümmelung bei Frauen im Schulunterricht zu thematisieren und die Zusammenarbeit mit Nichtbeschnittenen zu fördern;
    19. fordert, dass die Europäische Union und die Mitgliedstaaten im Interesse der Menschenrechte, der Unversehrtheit der Person, der Gewissensfreiheit und des Rechts auf Gesundheit bei der Angleichung der bestehenden Rechtsvorschriften und, falls sich die bestehenden Rechtsvorschriften als ungeeignet
    erweisen sollten, beim Entwurf neuer einschlägiger Gesetze zusammenarbeiten;
    20. ersucht die Mitgliedstaaten, die geltenden Rechtsvorschriften zu Genitalverstümmelungen anzuwenden oder sie in die Rechtsvorschriften, die schwere Körperverletzung unter Strafe stellen,
    einzubeziehen, wenn diese Praktiken innerhalb der Europäischen Union durchgeführt wurden, wobei Prävention und Bekämpfung des Phänomens durch eine angemessene Sachkenntnis bei den
    einschlägigen Berufsgruppen (Sozialarbeiter, Lehrer, Polizeikräfte, Angehörige des Gesundheitssektors) gefördert werden sollten, um konkrete Fälle zu erkennen, und sich für einen möglichst hohen Grad der Harmonisierung der in allen 27 Mitgliedstaaten geltenden Gesetze einzusetzen;
    21. fordert die Mitgliedstaaten auf, Allgemeinmedizinern, Ärzten und Gesundheitsteams in Krankenhäusern zwingend vorzuschreiben, über Genitalverstümmelungen bei Frauen den Gesundheitsbehörden und/oder der Polizei Bericht zu erstatten;
    22. fordert die Mitgliedstaaten auf, entweder spezifische Rechtsvorschriften über Genitalverstümmelungen bei Frauen zu verabschieden oder im Rahmen ihrer bestehenden Gesetze jede Person, die Genitalverstümmelungen vornimmt, strafrechtlich zu verfolgen;
    23. fordert die Europäische Union und die Mitgliedstaaten auf, diese Praktiken zu verfolgen, zu verurteilen und zu bestrafen, indem sie eine umfassende Strategie befolgen, die die rechtliche, gesundheitliche und soziale Dimension sowie die Integration der Zuwandererbevölkerungberücksichtigt; fordert insbesondere, dass in die einschlägigen Einwanderungsrichtlinien Straftatbestände für diejenigen, die Genitalverstümmelungen vornehmen, und geeignete Sanktionen für
    diejenigen, die sich dieses Straftatbestandes schuldig machen, eingeführt werden, sofern diese Praktiken innerhalb der Europäischen Union durchgeführt wurden;
    24. fordert die Einrichtung von ständigen technischen Stellen für Harmonisierung und Kontakt zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten und den afrikanischen Institutionen; ist der Auffassung, dass diesen Stellen Spezialisten für die Thematik und Vertreterinnen der wichtigen
    europäischen und afrikanischen Frauenorganisationen angehören sollten;
    25. ruft dazu auf, die Anwendung des "alternativen Einstichs" und anderer alternativer Methoden sowie jeder Form der Medikalisierung, die als Kompromisslösung zwischen der Klitorisbeschneidung
    und der Wahrung von Traditionen als Teil der Identität vorgeschlagen werden, mit Entschiedenheit abzulehnen, da dies nur bedeuten würde, die Praxis der Genitalverstümmelungen auf dem Gebiet der
    Union zu rechtfertigen und zu akzeptieren; wiederholt die absolute und nachdrückliche Verurteilung der Genitalverstümmelung bei Frauen, da es keinen Grund gibt – sei er sozialer, wirtschaftlicher,
    ethnischer, gesundheitlicher oder anderer Art –, der sie rechtfertigen könnte;
    26. ruft dazu auf, Genitalverstümmelungen bei Frauen durch Strategien zur Förderung und Integration der Frauen und der Familien als Träger von Traditionen, die die Genitalverstümmelung von Frauen
    beinhalten, zu beseitigen, damit unter strikter Beachtung der Gesetze, der Wahrung der fundamentalen Menschenrechte und des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung Frauen vor allen Formen von Missbrauch und Gewalt geschützt werden;
    27. bekräftigt, dass die von vielen Gemeinschaften angegebenen Gründe für die Beibehaltung traditioneller Praktiken, die der Gesundheit von Frauen und Mädchen schaden, jeglicher Rechtfertigung entbehren;
    28. fordert die Mitgliedstaaten auf,
    - jegliche Genitalverstümmelung bei Frauen als Straftatbestand zu
    betrachten, unabhängig davon, ob irgendein Einverständnis von Seiten
    der betroffenen Frau vorlag oder nicht, sowie jede Person zu bestrafen,
    die einer anderen hilft, sie dazu anhält, dabei berät oder unterstützt,
    eine solche Handlung am Körper einer Frau oder eines Mädchens
    vorzunehmen, - jede gebietsansässige Person, der die Straftat der
    Genitalverstümmelung bei einer Frau begangen hat, strafrechtlich zu
    verfolgen, vor Gericht zu stellen und zu bestrafen, auch wenn die
    Straftat außerhalb ihrer Grenzen verübt wurde (Extraterritorialität der
    Straftat),
    - gesetzliche Maßnahmen zu verabschieden, die Richtern oder
    Staatsanwälten die Möglichkeit einräumen, Schutz- und
    Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen, wenn sie Kenntnis von Fällen
    erhalten, dass Frauen oder Mädchen gefährdet sind, verstümmelt zu
    werden;
    29. fordert die Mitgliedstaaten auf, eine präventive Strategie für soziale Maßnahmen zum Schutz vonauch den Opfern, die sie erlitten haben, mit psychologischer und medizinischer Unterstützung, nach
    Möglichkeit einschließlich einer kostenlosen wiederherstellenden medizinischen Behandlung, Hilfe leisten sollen; ersucht die Mitgliedstaaten ferner zu bedenken, dass die Drohung oder die Gefahr für eine Minderjährige, genital verstümmelt zu werden, einen Grund darstellen kann, der das Eingreifen
    staatlicher Stellen rechtfertigt, wie dies die Vorschriften zum Schutz des Kindes vorsehen;
    30. fordert die Mitgliedstaaten auf, für Angehörige der Gesundheitsberufe, Erzieher und Sozialarbeiter Leitfäden und Richtlinien mit dem Ziel auszuarbeiten, die Väter und Mütter in respektvoller Weise und erforderlichenfalls mit Hilfe von Dolmetschern über die enormen Gefahren der Genitalverstümmelungen
    bei Frauen und über die Tatsache zu informieren und aufzuklären, dass solche Praktiken in den Mitgliedstaaten einen Straftatbestand darstellen; fordert ferner, dass sie zusammenarbeiten und die Arbeit von Netzwerken und Nichtregierungsorganisationen, die Bildungs-, Bewusstseinsbildungs- und
    Vermittlungsarbeit zu Genitalverstümmelungen bei Frauen in engem Kontakt mit den Familien und den Gemeinschaften leisten, finanzieren;
    31. fordert die Mitgliedstaaten auf, genaue und für eine nicht alphabetisierte Bevölkerung verständliche Informationen, insbesondere über die Konsulate der Mitgliedstaaten bei der Ausstellung von Visa, zu verbreiten; ist der Ansicht, dass die Einwanderungsbehörden auch bei der Ankunft im Aufnahmeland über die Gründe des gesetzlichen Verbots informieren müssen, damit die Familien
    verstehen, dass das Verbot der traditionellen Handlung keinesfalls als ein Angriff auf die Kultur gedacht ist, sondern dass es einen Rechtsschutz für Frauen und Mädchen darstellt; ist der Auffassung, dass die Familien über die strafrechtlichen Folgen, die eine Gefängnisstrafe beinhalten können, falls sich die
    Verstümmelung beweisen lässt, unterrichtet werden müssen;
    32. fordert eine Verbesserung der Rechtsstellung von Frauen und Mädchen in den Ländern, wo Genitalverstümmelung praktiziert wird, um Selbstvertrauen, Eigeninitiative und Eigenverantwortung der Frauen zu stärken;
    33. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

für den gesamten Text bitte hier anklicken:
EU vom 24. März 2009: - Straßburg Vorläufige Ausgabe
Bekämpfung der Genitalverstümmelung bei Frauen in der Europäischen Union

  • Darüber hinaus sind wir:

    Mitglied im EuroNet FGM:
    hier erhalten Sie Informationen über unsere Aktivitäten


  • Internationale FGM-Konferenz
    www.frauengesundheit-wien.at/Neuigkeiten/Internationale_FGM_Konferenz


    29.-30.06.2009 Frau Dr. Tobe Levin     und Frau Heidi Besas von
    FORWARD-Germany e.V. nahmen teil an der Konferenz über die Lage von FGM, durchgeführt vom Frauenreferat der Stadt Wien in Zusammenarbeit mit der Medizinischen Universität Wien.

    Donnerstag, 02. Jul. 2009

    (Wien, 02-07-2009) Am 29. und 30. Juni 2009 fand im Jugendstilhörsaal der Medizinischen Universität Wien die zweitägige Konferenz "Weibliche Genital-verstümmelung (FGM) – State of the art der Behandlung und Prävention" statt.

    Das Wiener Programm für Frauengesundheit hat gemeinsam mit der Medizinischen Universität Wien und dem Frauengesundheitszentrum FEM Süd diese Konferenz organisiert, an der über 150 TeilnehmerInnen teilnahmen. Univ. Prof.in Dr.in Karin Gutierrez-Lobos, Vizerektorin für Personalentwicklung und Frauenförderung: „Durch Migration und Zuwanderung ist auch in Europa das Problem der weiblichen Genitalverstümmelung immer häufiger anzutreffen. Die MedUni Wien trägt mit ihren SpezialistInnen bei, internationale Standards mitzuentwickeln und in Österreich eine Spitzenversorgung in diesem Bereich zu etablieren.“

    Als Vortragende und WorkshopleiterInnen konnten die OrganisatorInnen mit Hilfe der International Organization for Migration in Österreich IOM nationale und internationale ExpertInnen gewinnen, die über die Erfahrungen in der medizinischen Betreuung und Prävention von FGM in den verschiedenen EU-Ländern berichten werden. Tausende von FGM betroffene Frauen leben in Österreich, viele davon in Wien. Sie leiden unter einer der grausamsten Formen der Gewalt. Diese Brutalität muss beendet werden und dazu ist Aufklärungsarbeit nötig", erklärten Gesundheits- und Sozialstadträtin Mag.a Sonja Wehsely und die Wiener Frauengesundheitsbeauftragte Univ. Prof.in Dr.in Beate Wimmer-Puchinger gemeinsam.

    Im Rahmen der Konferenz wurden neue Präventionsansätze vorgestellt, damit Mädchen in Zukunft dieses Schicksal erspart bleibt. Darunter wurde auch der Nationale Aktionsplan gegen FGM präsentiert. Weitere zentrale Themen der Konferenz waren die Betreuung in Gynäkologie und Geburtshilfe, Möglichkeiten der Rekonstruktiven Chirurgie, der Umgang mit FGM als psychischem Trauma. Die Konferenz hatte sich zum Ziel gesetzt, einen Wissensaustausch unter ExpertInnen im Gesundheitswesen zu ermöglichen.

    Das Ausmaß von Genitalverstümmelung weltweit
    Weibliche Genitalverstümmelung gehört weltweit leider noch immer nicht der Vergangenheit an. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) versteht unter Female Genital Mutilation "alle Verfahren, welche die teilweise oder vollständige Entfernung der äußeren Genitalien zum Ziel haben, sei es aus kulturellen oder anderen nichttherapeutischen Gründen". 155 Millionen Frauen haben diesen grausamen Eingriff in ihrer Kindheit erleiden müssen und man geht davon aus, dass täglich weitere 7000 Mädchen – vor allem in afrikanischen Ländern - Opfer dieses "Rituals" werden. Auch in Österreich leben Schätzungen zufolge etwa 8.000 betroffene Frauen.

    Lebenslange Folgen von FGM
    Betroffenen Mädchen und Frauen leiden häufig ihr Leben lang unter den schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen der Verstümmelung ihrer Genitalien. Diese Folgen reichen von sexuellen Funktionsstörungen, häufigen Infektionen, Komplikationen bei Geburten bis hin zu schweren, lebenslangen psychischen Traumen.

    Vorträge

    Maßnahmen gegen FGM in Wien

    Vortrag von: a.o.Univ.-Prof.in Dr.in Beate Wimmer-Puchinger, Mag.a Hilde Wolf und Bakk.a Umyma El Jelede

    Maßnahmen gegen FGM im Frauengesundheitszentrum Süd
    Vortrag von: Mag.a Hilde Wolf und Bakk.a Umyma El Jelede


    Female Genital Mutilation
    Vortrag von: Dr.in Momoh Comfort


    Female Genital Mutilation in Africa - The current situation
    Vortrag von: Tanja Dedovic


    FGM Prevention Efforts and Debate in Germany
    Vortrag von: Dr.in Tobe Levin    


    Female Genital Mutilation: an unnecessary and preventable problem
    Vortrag von: MA Joyce Jett


    Trauma and FGM
    Vortrag von: Dr.in Barbara Preitler


    Prevention and Reconstructive Surgery in FGM
    Vortrag von: Dr.in Suzanne M. Diku


    Nationaler Aktionsplan gegen FGM
    Vortrag von: Dr.in Schadia Zyadeh-Jinniate


    FGM - Does and Don´ts der regionalen Prävention und Betreuung
    Vortrag von: Dr.Univ.Prof. Sepp Leodolter



    • Internationale Konferenz zur weiblichen Genitalverstümmelung in der EU
      The European Network for the Prevention of Female Genital Mutilation (EuroNet-FGM), is organising an International Conference on Female Genital Mutilation in the EU, which will be held in Brussels, Belgium on April 15-16-17, 2009.
      Das Europäische Netzwerk für die Prävention der weiblichen Genitalverstümmelung (FGM-EuroNet) ist eine internationale Konferenz über die weibliche Genitalverstümmelung, die in der EU wird in Brüssel, Belgien April 15-16-17, 2009.
      The Conference will take place in the European Parliament, under the patronage of Mrs Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, vice-president of the European Parliament and Mrs Anne Van Lancker, Member of the European Parliament with the support of the European Commission and the Belgian International Cooperation (DGOS), No Peace Without Justice ( NPWJ ), and others.
      Die Konferenz findet im Europäischen Parlament, unter der Schirmherrschaft von Frau Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments und Frau Anne Van Lancker, Mitglied des Europäischen Parlaments mit Unterstützung der Europäischen Kommission und der belgische Internationale Zusammenarbeit (DGOS), keinen Frieden ohne Gerechtigkeit (NPWJ), und andere.

      During the past two years, co-financed by the European Commission under the Daphne Programme for the prevention of violence against women and children, EuroNet-FGM supported the establishment and development of National Action Plans for the elimination of female genital mutilation in 15 EU countries.

      In den letzten beiden Jahren, kofinanziert von der Europäischen Kommission im Rahmen des Daphne-Programm zur Prävention von Gewalt gegen Frauen und Kinder, EuroNet-FGM unterstützt den Aufbau und die Entwicklung der Nationalen Aktionspläne für die Abschaffung der Genitalverstümmelung von Frauen in den 15 EU-Ländern .
      These plans were launched during a public event (25 November 2008, Fifteen on the Elimination of Violence against Women) to educate the public on the issue of female genital mutilation.
      Diese Pläne wurden während einer öffentlichen Veranstaltung (25. November 2008, Fünfzehn über die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen) zur Aufklärung der Öffentlichkeit über die Frage der Verstümmelung der weiblichen Geschlechtsorgane.

      At the international conference, we will present, debate and disseminate the National Action Plans, discuss priorities for action as identified in fifteen European member states as well as exchange experiences on the implementation of the plans and other good practices, with all participants.
      Auf der internationalen Konferenz, werden wir die Debatte und die Verbreitung der nationalen Aktionspläne, Erörterung der Prioritäten für Maßnahmen, die in fünfzehn europäischen Mitgliedstaaten sowie der Austausch von Erfahrungen über die Umsetzung der Pläne und andere bewährte Praktiken, mit allen Teilnehmern.
      15-17 avril 2009 : Conférence internationale sur les mutilations génitales féminines (MGF) au sein de l'Union Européenne 15-17 April 2009: Internationale Konferenz über die weibliche Genitalverstümmelung (MGF) innerhalb der Europäischen Union
      Organisée par EuroNet-FGM, Parlement Européen. Organisiert von Euronet-FGM, Europäisches Parlament. 




    • Unicef Konferenz 2005 in Genf unter Teilnahme der FORWARD-Deutschland Gründerin Frau Dr. Tobe Levin    
  • wir sind Mitglied im http://www.euronet-fgm.org/
  • END FGM, a European campaign led by Amnesty International Ireland, aims to echo the voices of women who have undergone female genital mutilation (FGM) and those at risk.

    Working with partner organisations in numerous EU member states, the campaign seeks the adoption of a definitive strategy to end FGM in Europe and to provide protection to women and girls who flee their countries for fear of being mutilated.

    For more information, please go to www.amnesty.ie/endfgm
    The petition :In English:
    http://www.ipetitions.com/petition/declarationofintent/signatures.html
    In French:
    http://www.ipetitions.com/petition/FRdeclarintent/signatures.html

  • 07.07.2009 Frau Dr. Pierette Herzberger-Fofana von Forward-Germany nimmt teil an der europäischen Konferenz vom AI in Brüssel.
  • Zusammenfassung der Wiener Konferenz über die Situation von FGM in Österreich
  •