Internationaler Tag: Null Toleranz für die Exzision oder weibliche Genitalverstümmelung
Dr. Pierrette Herzberger-Fofana, 2.Vorsitzende FORWARD-Germany e.V. berichtet von ihrer Arbeit als Menschenrechtlerin gegen ein Jahrtausende altes Ritual
„Weibliche Beschneidung ist nicht nur ein Problem ferner Ländern“: wie uns Frau Dr. Pierrette Herzberger-Fofana aus Erlangen berichtet, „sondern auch in Europa werden Mädchen ohne medizinische Indikation an ihren Genitalien beschnitten und verstümmelt, so, wie wir es in Deutschland auch vermuten. Viele Migrantinnen aus der Sub-Sahara halten an den heimatlichen Riten einer Genitalverstümmelung fest.“
Daher begrüßt Frau Dr. Herzberger-Fofana, die zweite Vorsitzende des Vereins FORWARD-Germany e.V., Aktion gegen Ritualisierte Gewalt (gegründet wurde er 1998 von internationalen Menschenrechtsaktivistinnen in Frankfurt), den ersten gemeinsamen Schritt aller afrikanischer Länder beim letzten Gipfel im Sommer 2011. Die Staatschefs verabschiedeten eine gemeinsame Charta anlässlich der alljährlichen Konferenz der Afrikanischen Union in Malabo in Äquatorialguinea. Diese Charta erkennt ausdrücklich FGM als Menschenrechtsverletzung an und spricht sich für ein generelles Verbot in allen afrikanischen Ländern aus.
Bereits seit dem Jahr 2003 wurde auf Initiative des Inter-Afrikanischen Komitees : Comité inter-Africain/Inter African Committe: (IAC/CI-AF) der 6. Februar als Gedenktag ausgesprochen. Jetzt proklamiert die UNO den 6. Februar als Aktionstag „Null Toleranz gegenüber weiblicher Beschneidung oder Genitalverstümmelung (FGM/MGF: Femal Genital Mutlilation/Mutilations Genitales Féminines.)
Bis heute haben 20 von den 28 betroffenen afrikanischen Ländern, Gesetze verabschiedet, um diesen traditionellen Brauch abzuschaffen. Die letzten Länder waren 2010 Uganda, gefolgt ein Jahr später, von Guinea-Bissau im Juni und Kenia im September 2011. Zahlreiche lokale Gemeinschaften aus Ländern, die keine Gesetze haben oder die Gesetzgebung nicht anwenden, wie z.B. Äthiopien, Gambia, Mali, haben sich durch öffentliche Verzichtserklärung verpflichtet, die Beschneidung/Verstümmelung der weiblichen Genitalien nicht mehr ausführen zu lassen. Diese Volksgruppen haben im Beisein von religiösen Würdenträgern und Dorfältesten ihr Ehrenwort gegeben. Die Anwesenheit der Vertreter des Islams war auch für die meisten Frauen Garant, dass sie die islamischen Prinzipien gemäß ihrem Glauben nicht verletzen, obwohl der Islam keine Beschneidung der Frauen ausdrücklich verlangt. Die einseitige Interpretation der islamischen Suren haben dazu geführt, dass zahlreiche Länder diesen Brauch vollziehen, aber auch Anhänger der anderen Religion, wie Christen in manchen Ländern und Animisten aus traditionellen Gründen dem Brauch treu bleiben. Das Gesetz bedeutet nicht eine sofortige Mentalitätsanderung der lokalen Bevölkerung aber es wird die Arbeit der engagierten Aktivistinnen erleichtern.
Wenn in den letzen beiden Jahren Fortschritte in der Präventionsarbeit erzielt wurden, dürfen wir nicht verkennen, dass der Weg noch lang ist, bis alle betroffenen Volksgruppen in Afrika, Asien (Indonesien) und in den arabischen Ländern wie Jemen, Südirak und MigrantInnen in der Diaspora, auf dieses Ritual freiwillig verzichten. In diesem Zusammenhang sei auch erwähnt, dass die letzte Gesprächsrunde im Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland, sowie die Fachsitzung des Netzwerkes Integra im Januar dieses Jahres in Mainz im Justizministerium kleine Hoffnungsschimmer sind. Die Bundesregierung beabsichtigt, seit vielen Jahren, sich verstärkt in den afrikanischen Ländern zu engagieren, um alle dortigen Kräfte bei ihren Bemühungen tatkräftig zu unterstützen. Aber die Mädchen aus Einwandererfamilien in Deutschland haben auch das Recht unversehrt aufzuwachsen. „Wir dürfen nicht zulassen, dass sie Opfer einer solchen Menschenrechtsverletzung hierzulande oder während des heimatlichen Urlaubs Opfer infolge einer tradierte Sitten werden, ohne ihnen den nötigen Schutz zu gewähren“: so Frau Dr. Herzberger-Fofana in ihrer Erklärung. Daher ist es unabdingbar, hierzulande eine gesetzliche Regelung zu treffen. Die Bundesregierung scheint sich langsam Richtung eines eigenständigen Gesetzes für die bedrohten Mädchen und Frauen zu bewegen.
In Deutschland ist die FGM/MGF nach dem Zuwanderungsgesetz strafbar. Auch wenn die FGM/MGF lange Zeit in den meisten afrikanischen Ländern als positive soziale Norm angesehen wurde. Heutzutage ist es als wissenschaftlich erwiesen, dass dieser gesundheitsgefährdende Brauch schlicht schlimme Folgen hat und sogar schwere körperliche und seelische Schäden mit sich bringt.
Weiterhin führt die Menschenrechtsaktivistin Herzberger-Fofana aus: „Im Namen einer völligen Integration der Mädchen und Frauen, die in Deutschland leben, fordern wir die Bundesregierung auf - im Einklang mit dem deutschen Netzwerk „Integra Deutsches Netzwerk zur Überwindung weiblicher Genitalverstümmelung“- einen Nationalen Aktionsplan zu verabschieden, wie er in den anderen europäischen Ländern bereits seit Jahren existent ist und angewendet wird.“ Ferner fordert sie die Umsetzung des Bundestagbeschlusses (BT16/9420, S.6) sowie Maßnahmen, die die Präventionsarbeit zum Schutz gefährdeter Mädchen gewährleisten. Darüber hinaus plädieren sie und ihre Vereinsmitstreiterinnen für eine angemessene Sensibilisierung der Bevölkerung, bundesweite Beratungsstellen, die Fortbildung von Fachkräften und die Erhebung von wissenschaftlichen fundierten Daten. „Der rote Stift darf hier nicht angesetzt werden, wenn es um die Gesundheit von tausenden von Bürgerinnen unseres Landes geht“, so die zweite Vorsitzende.
„Wir, von FORWARD-Germany, unterstützen alle Aktivistinnen sowie Gegnerinnen der FGM aller Länder, die gemeinsam das Jahr 2015, als Ende der Genitalverstümmlung (FGM/MGF) auf der ganzen Welt markieren soll!“
Internationaler Tag: Null Toleranz für die Exzision oder weibliche Genitalverstümmelung
Dr. Pierrette Herzberger-Fofana, 2.Vorsitzende FORWARD-Germany e.V. berichtet von ihrer Arbeit als Menschenrechtlerin gegen ein Jahrtausende altes Ritual
„Weibliche Beschneidung ist nicht nur ein Problem ferner Ländern“: wie uns Frau Dr. Pierrette Herzberger-Fofana aus Erlangen berichtet, „sondern auch in Europa werden Mädchen ohne medizinische Indikation an ihren Genitalien beschnitten und verstümmelt, so, wie wir es in Deutschland auch vermuten. Viele Migrantinnen aus der Sub-Sahara halten an den heimatlichen Riten einer Genitalverstümmelung fest.“
Daher begrüßt Frau Dr. Herzberger-Fofana, die zweite Vorsitzende des Vereins FORWARD-Germany e.V., Aktion gegen Ritualisierte Gewalt (gegründet wurde er 1998 von internationalen Menschenrechtsaktivistinnen in Frankfurt), den ersten gemeinsamen Schritt aller afrikanischer Länder beim letzten Gipfel im Sommer 2011. Die Staatschefs verabschiedeten eine gemeinsame Charta anlässlich der alljährlichen Konferenz der Afrikanischen Union in Malabo in Äquatorialguinea. Diese Charta erkennt ausdrücklich FGM als Menschenrechtsverletzung an und spricht sich für ein generelles Verbot in allen afrikanischen Ländern aus.
Bereits seit dem Jahr 2003 wurde auf Initiative des Inter-Afrikanischen Komitees : Comité inter-Africain/Inter African Committe: (IAC/CI-AF) der 6. Februar als Gedenktag ausgesprochen. Jetzt proklamiert die UNO den 6. Februar als Aktionstag „Null Toleranz gegenüber weiblicher Beschneidung oder Genitalverstümmelung (FGM/MGF: Femal Genital Mutlilation/Mutilations Genitales Féminines.)
Bis heute haben 20 von den 28 betroffenen afrikanischen Ländern, Gesetze verabschiedet, um diesen traditionellen Brauch abzuschaffen. Die letzten Länder waren 2010 Uganda, gefolgt ein Jahr später, von Guinea-Bissau im Juni und Kenia im September 2011. Zahlreiche lokale Gemeinschaften aus Ländern, die keine Gesetze haben oder die Gesetzgebung nicht anwenden, wie z.B. Äthiopien, Gambia, Mali, haben sich durch öffentliche Verzichtserklärung verpflichtet, die Beschneidung/Verstümmelung der weiblichen Genitalien nicht mehr ausführen zu lassen. Diese Volksgruppen haben im Beisein von religiösen Würdenträgern und Dorfältesten ihr Ehrenwort gegeben. Die Anwesenheit der Vertreter des Islams war auch für die meisten Frauen Garant, dass sie die islamischen Prinzipien gemäß ihrem Glauben nicht verletzen, obwohl der Islam keine Beschneidung der Frauen ausdrücklich verlangt. Die einseitige Interpretation der islamischen Suren haben dazu geführt, dass zahlreiche Länder diesen Brauch vollziehen, aber auch Anhänger der anderen Religion, wie Christen in manchen Ländern und Animisten aus traditionellen Gründen dem Brauch treu bleiben. Das Gesetz bedeutet nicht eine sofortige Mentalitätsanderung der lokalen Bevölkerung aber es wird die Arbeit der engagierten Aktivistinnen erleichtern.
Wenn in den letzen beiden Jahren Fortschritte in der Präventionsarbeit erzielt wurden, dürfen wir nicht verkennen, dass der Weg noch lang ist, bis alle betroffenen Volksgruppen in Afrika, Asien (Indonesien) und in den arabischen Ländern wie Jemen, Südirak und MigrantInnen in der Diaspora, auf dieses Ritual freiwillig verzichten. In diesem Zusammenhang sei auch erwähnt, dass die letzte Gesprächsrunde im Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland, sowie die Fachsitzung des Netzwerkes Integra im Januar dieses Jahres in Mainz im Justizministerium kleine Hoffnungsschimmer sind. Die Bundesregierung beabsichtigt, seit vielen Jahren, sich verstärkt in den afrikanischen Ländern zu engagieren, um alle dortigen Kräfte bei ihren Bemühungen tatkräftig zu unterstützen. Aber die Mädchen aus Einwandererfamilien in Deutschland haben auch das Recht unversehrt aufzuwachsen. „Wir dürfen nicht zulassen, dass sie Opfer einer solchen Menschenrechtsverletzung hierzulande oder während des heimatlichen Urlaubs Opfer infolge einer tradierte Sitten werden, ohne ihnen den nötigen Schutz zu gewähren“: so Frau Dr. Herzberger-Fofana in ihrer Erklärung. Daher ist es unabdingbar, hierzulande eine gesetzliche Regelung zu treffen. Die Bundesregierung scheint sich langsam Richtung eines eigenständigen Gesetzes für die bedrohten Mädchen und Frauen zu bewegen.
In Deutschland ist die FGM/MGF nach dem Zuwanderungsgesetz strafbar. Auch wenn die FGM/MGF lange Zeit in den meisten afrikanischen Ländern als positive soziale Norm angesehen wurde. Heutzutage ist es als wissenschaftlich erwiesen, dass dieser gesundheitsgefährdende Brauch schlicht schlimme Folgen hat und sogar schwere körperliche und seelische Schäden mit sich bringt.
Weiterhin führt die Menschenrechtsaktivistin Herzberger-Fofana aus: „Im Namen einer völligen Integration der Mädchen und Frauen, die in Deutschland leben, fordern wir die Bundesregierung auf - im Einklang mit dem deutschen Netzwerk „Integra Deutsches Netzwerk zur Überwindung weiblicher Genitalverstümmelung“- einen Nationalen Aktionsplan zu verabschieden, wie er in den anderen europäischen Ländern bereits seit Jahren existent ist und angewendet wird.“ Ferner fordert sie die Umsetzung des Bundestagbeschlusses (BT16/9420, S.6) sowie Maßnahmen, die die Präventionsarbeit zum Schutz gefährdeter Mädchen gewährleisten. Darüber hinaus plädieren sie und ihre Vereinsmitstreiterinnen für eine angemessene Sensibilisierung der Bevölkerung, bundesweite Beratungsstellen, die Fortbildung von Fachkräften und die Erhebung von wissenschaftlichen fundierten Daten. „Der rote Stift darf hier nicht angesetzt werden, wenn es um die Gesundheit von tausenden von Bürgerinnen unseres Landes geht“, so die zweite Vorsitzende.
„Wir, von FORWARD-Germany, unterstützen alle Aktivistinnen sowie Gegnerinnen der FGM aller Länder, die gemeinsam das Jahr 2015, als Ende der Genitalverstümmlung (FGM/MGF) auf der ganzen Welt markieren soll!“